Allgemeine Angaben GRI 2-15, 2-16, 2-17, 2-18, 2-19, 2-20, 2-21,
2-22, 2-23, 2-24, 2-25, 2-26, 2-27, 2-28, 2-30
GRI 2-15, 2-16 Gebrüder Weiss verfügt über einen verbindlichen Verhaltens- kodex sowie über eine Compliance-Richtlinie, die den Um- gang mit Interessenkonflikten regeln. Mitglieder des höchsten Leitungsorgans sind verpflichtet, potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte unverzüglich zu melden. Dies ist beispiels - weise über die anonyme Whistleblowing-Hotline von Gebrüder Weiss möglich. Interessenkonflikte werden dokumentiert und vom Compliance-Gremium geprüft. GRI 2-17 Informationen über das gesammelte Wissen des höchsten Kontrollorgans können zum Schutz der Privatsphäre der Per- sonen nicht offengelegt werden. GRI 2-18 Die Überwachung der Leistung des Nachhaltigkeitsbeauftrag- ten wird durch die Geschäftsleitung vorgenommen. Diese wie- derum unterliegt der weisungsfreien Überprüfung durch den Aufsichtsrat. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt die Aufgabe der Überwachung des Aufsichtsrates. Diese Überprüfungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt und führen
GRI 2-22, 2-23, 2-24, 2-25 Eine Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Ent- wicklung befindet sich auf der Unternehmenswebsite, ebenso eine Verpflichtungserklärung und weitere Informationen. Siehe: www.gw-world.com/at/unternehmen/nachhaltigkeit/initiativen www.gw-world.com/at/unternehmen/nachhaltigkeit/leitlinien www.gw-world.com/at/unternehmen/nachhaltigkeit/strategie GRI 2-26, 2-27 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Mel- dung von Anliegen werden in den Compliance Guidelines beschrieben. Siehe: www.gw-world.com/at/unternehmen/nachhaltigkeit/ leitlinien/compliance GRI 2-28 Eine Übersicht über unsere Mitgliedschaften in Verbänden und Interessengruppen ist auf der Unternehmenswebsite zu finden. Siehe: www.gw-world.com/at/unternehmen/nachhaltigkeit/ initiativen GRI 2-30
bei Bedarf zu Maßnahmen. GRI 2-19, 2-20, 2-21
Informationen zu den Tarifverträgen unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht.
Informationen zu Vergütungspolitik, zu Verfahren zur Festle- gung der Vergütung und zum Verhältnis der Jahresgesamtver- gütung unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht.
GRI-Index
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